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Unterschiede von GKV und PKV

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten. Zunächst steht die GKV nahezu jedem offen, für eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, dass für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht in der GKV besteht, was dann der Fall ist, wenn er selbstständig oder freiberuflich tätig ist, als beispielsweise Beamter Anspruch auf Beihilfe hat oder als Arbeitnehmer in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen überschritten hat.

Die Beiträge für die Krankenversicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung in Abhängigkeit vom Einkommen, in der privaten Krankenversicherung risikogerecht erhoben. Anhand von Faktoren wie dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss oder dem von ihm gewählten Leistungsumfang ermittelt die PKV das Kostenrisiko. Vereinfacht erklärt bedeutet das, dass je höher das Risiko beurteilt wird, also je höher die Kosten sind, die die Versicherung durch die Versicherung des Versicherten erwartet, desto höher ist der Beitrag.

Möchte mann die zwei Krankenkassen vergeichen, merkt man , dass die GKV nach dem Sachleistungsprinzip und die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet. Sachleistungsprinzip bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen bestimmten Katalog mit Regelleistungen vorgibt und demjenigen die Leistung vergütet, der sie erbracht hat. Kostenerstattungsprinzip heißt, dass die PKV die tatsächlichen Kosten für erbrachte Leistungen rückwirkend erstattet.

Sucht der privat Versicherte beispielsweise einen Arzt auf, stimmt er mit diesem die Behandlungsmethoden- und maßnahmen ab. Der Arzt erstellt eine Rechnung anhand der für ihn geltenden Gebührenordnung auf den Namen des Versicherten als seinen Vertragspartner. Die PKV erstattet den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages rückwirkend auf das Konto des Versicherten, nachdem dieser die Rechnung eingereicht und die PKV die Rechnung überprüft hat.

Ein wichtiger Vorteil der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer den von ihm benötigten und gewünschten Versicherungsschutz individuell festlegen und durch beispielsweise die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung direkten Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen kann. Zudem sind die versicherten Leistungen vertraglich garantiert, können also nicht gekürzt oder gestrichen werden. Im Gegensatz dazu bietet die GKV den Vorteil, dass sie das Modell der Familienversicherung kennt, also Familienmitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen kostenfrei mitversichert werden können.

 

 


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