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Für einen Teil der Bevölkerung, dies gilt insbesondere für Selbständige, Freiberufler, Beamte, aber auch für Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, gibt es die Möglichkeit, zwischen einer so genannten Freiwilligen Krankenversicherung, d.h. privaten Krankenversicherung oder der Gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen.

Die Private Krankenversicherung soll, ebenso wie die gesetzliche Pflichtversicherung, gegen Krankheit versichern. So befinden sich knapp 1/3 der Versicherten Deutschlands in einer Privaten Krankenversicherung. Die Tendenz zur Privaten Krankenversicherung ist steigend. Gerade für junge Arbeitnehmer über einem gewissen Einkommen, kann es interessant sein, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, da unter Umständen die Beiträge niedriger ausfallen, als in der Gesetzlichen Pflichtversicherung. Bei der Privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nämlich nicht am Einkommen bemessen, sondern u. a. am Gesundheitszustand und Alter. So bezahlt man als junger, gesunder Mensch erheblich weniger, als wenn man mit fortgeschrittenem Alter und schon bestehender Leiden in diese Versicherungsform eintritt. So tritt im Grunde eine Selektion ein, da es für Ältere oder gesundheitlich Belastete völlig unattraktiv ist, in die Private Krankenversicherung einzutreten, da sehr hohe Beiträge fällig wären. Somit ist auch ein Wechsel zwischen den Privaten Krankenkassen recht teuer, da man ja beim Eintritt in die neue Versicherung älter ist, und somit teurer versichert wird.

Des Weiteren gibt es auch Unterscheidungen bezüglich des Geschlechts. So sind die Versicherungsprämien für Frauen generell höher, da diese eine höhere Lebenserwartung haben. Hinzu kommen weitere Risikoeinstufungen, die speziell Frauen betreffen. Private Versicherer dürfen – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - sogar Antragsteller ablehnen.

Im Falle der Privaten Krankenversicherung gilt also das Solidaritätsprinzip, d.h. das die gesunden Beitragszahler die Erkrankten Mitglieder mit unterstützen, nicht.

Abgerechnet werden beanspruchte Leistungen, die im Krankheitsfall erbracht werden, indem der Privat Versicherte die Rechnungen, die er von seinem Arzt bei einer Behandlung erhält, direkt an die Versicherung schickt und um Kostenerstattung ersucht. Er muss also zunächst in Vorleistung gehen. Nach eingehender Prüfung seitens des Versicherungsunternehmens, werden die Kosten, je nach vertraglichen Vereinbarungen, rückerstattet.

 

 


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