Beitraege PKV Alterungsrueckstellung
Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden individuell und basierend auf einer risikogerechten Kalkulation, allerdings unabhängig vom Einkommen berechnet. Dabei überprüft die private Krankenversicherung das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers und legt die Beitragshöhe in Relation dazu fest, welches Risiko für das Verursachen von Kosten durch den Versicherungsnehmer zu erwarten ist. Faktoren, die Einfluss auf das Risikopotenzial nehmen, sind der gewünschte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, weitere persönliche Faktoren sowie das Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.
Befürchtet die private Krankenversicherung ein erhöhtes Risiko, beispielsweise weil bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, kann sie dieses Risiko durch das Erheben von Risikozuschlägen ausgleichen, bei einem zu hohen Risiko besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Absicherung einzelner Leistungen ausgeschlossen oder der Antrag gänzlich abgelehnt wird. Möglicherweise kann eine Aufnahme in die private Krankenversicherung auch nur über den neuen Basistarif erfolgen der 2009 eingeführt wurde.
Prinzipiell steigt der Beitrag, je umfassender der Versicherungsschutz gewählt wird, weil sich dadurch die Wahrscheinlichkeit von Kosten erhöht. Das Geschlecht spielt insofern eine Rolle, als dass Frauen statistischer gesehen häufiger einen Arzt aufsuchen und somit höhere Kosten verursachen. Das Alter spielt aus zweierlei Gründen eine Rolle im Hinblick auf die Beitragshöhe. Zum einen geht die Krankenversicherung davon aus, dass das Risiko zu erkranken mit zunehmendem Alter steigt und zum anderen verbleibt umso weniger Zeit, um die sogenannten Altersrückstellungen zu bilden, je älter der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist.
Dazu muss man wissen, dass sich der Beitrag für die private Krankenversicherung aus zwei Komponenten zusammensetzt, aus einem Risikoanteil und aus einem Sparanteil. Der Risikoanteil dient dazu, die Kosten abzudecken, die der Versicherungsnehmer aktuell verursacht. Der Sparteil, also die Differenz zwischen dem Bedarf zur Abdeckung der Kosten und der tatsächlichen Beitragshöhe, wird verzinslich angespart. Verursacht der Versicherungsnehmer im Alter höhere Kosten als durch seine Beiträge abgedeckt sind, werden diese Fehlbeträge aus der Alterungsrückstellung entnommen, wodurch der Beitrag auch im Alter nahezu stabil gehalten werden kann. Allerdings handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um individuell angespartes Guthaben, sondern um gemeinsames Guthaben der jeweiligen Risikogruppe.
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