Steigende Beitragssätze der GKV machen den Wechsel zur PKV interessant
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform und dem in diesem Zuge ins Leben gerufenen Gesundheitsfonds gibt es zunächst einheitliche Beitragssätze bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Jedes Mitglied einer GKV bezahlt monatlich einen bestimmten Prozentsatz seines monatlichen Einkommens als Versicherungsbeitrag. Diese Beiträge werden dann in einem gemeinsamen Topf gesammelt und anhand von festgelegten Verteilungsschlüsseln, die sich beispielsweise an der Gesamtzahl der Mitglieder sowie an der Anzahl von Mitgliedern ab einem gewissen Alter oder mit bestimmten Krankheitsbildern orientieren, wieder an die jeweiligen Krankenkassen verteilt.
Arbeitet eine GKV nun besonders wirtschaftlich und verbraucht nicht das gesamte zugeteilte Geld, muss sie die Überschüsse an die Mitglieder auszahlen. Genügt das zugewiesene Geld jedoch nicht, um alle Kosten zu decken, kann die GKV Nachzahlungen von ihren Mitgliedern fordern. Hinzu kommt, dass ein Mitglied der GKV keinen Einfluss auf das Leistungsspektrum nehmen kann.
Der Leistungskatalog wird nahezu vollständig vom Gesetzgeber vorgegeben und auch Kürzungen und Streichungen muss ein Mitglied trotz unverändertem Beitrag hinnehmen. Streng genommen wird die Krankenversicherung damit immer teurer, denn auch wenn die Prämienhöhe gleich hoch bleibt, müssen gesetzlich Versicherte Leistungen, die nicht mehr oder nur anteilig übernommen werden, aus eigener Tasche bezahlen. Die private Krankenversicherung hingegen erhebt keine pauschalen Beiträge, sondern berechnet die Beitragshöhe individuell. Wesentliche Faktoren dabei sind zum einen der gewünschte Versicherungsumfang des Versicherungsnehmers sowie das Kostenrisiko, das für die PKV entsteht, und zum anderen persönliche Kriterien wie Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn.
Das monatliche Einkommen bleibt bei der Beitragsberechnung jedoch unberücksichtigt. Den Versicherungsumfang kann der Versicherungsnehmer anhand seiner Bedürfnisse zusammenstellen und muss folglich auch nur für solche Leistungen bezahlen, die er versichert hat. Zudem sind die versicherten Leistungen vertraglich garantiert und bleiben für die gesamte Versicherungsdauer erhalten. Ein vollständiger Wechsel in die private Krankenversicherung ist allerdings nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist. Die Versicherungspflicht erlischt dann, wenn er selbstständig oder freiberuflich tätig ist, Beamtenstatus oder Anspruch auf Beihilfe hat oder ein Einkommen als abhängig angestellter Arbeitnehmer erzielt, das die Versicherungspflichtgrenze in mindestens drei Jahren hintereinander überschreitet. Dennoch gibt es auch für alle anderen Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen durch eine private Krankenzusatzversicherung die Möglichkeit, sich gegen hohe Kosten im Fall einer Erkrankung abzusichern und dabei das umfangreiche Leistungsspektrum einer PKV zu nutzen.
Eine solche private Zusatzkrankenversicherung wird in unterschiedlichen Varianten angeboten, beispielsweise im Hinblick auf einzelne Leistungen oder als kombiniertes Leistungspaket, und übernimmt dabei die Funktion, die Lücken zu schließen, die durch Streichungen und Kürzungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entstanden sind.
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