Standardtarif für PKV-Rentner
Die Sozialversicherung in Deutschland setzt sich aus mehreren Säulen zusammen, zu denen beispielsweise die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung oder auch die Pflegeversicherung gehören. Im Hinblick auf die Krankenversicherung gibt es mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zwei gleichwertige Modelle und wer die Voraussetzungen erfüllt und in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann frei entscheiden, ob er als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein oder zur privaten Krankenversicherung wechseln möchte.
Naturgemäß sind die gesetzlichen Krankenkassen von Gesundheitsreformen und Änderungen im Gesundheitswesen deutlich stärker betroffen als private Krankenkassen. Die letzte Gesundheitsreform hat jedoch auch deutliche Auswirkungen auf die privaten Krankenkassen genommen, unter anderem in der Form, dass diese ab 2009 den sogenannten Basistarif anbieten müssen. Der Basistarif ersetzt dabei den bis dahin angebotenen Standardtarif und ist die kostengünstigste Möglichkeit der privaten Krankenvollversicherung. Die Leistungen des Basistarifs müssen dabei mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, wobei der Versicherungsbeitrag für den Basistarif nicht höher ausfallen darf als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu den besonderen Merkmalen des Basistarifs gehört, dass sich der Versicherungsbeitrag aus dem Alter, dem Geschlecht sowie dem Versicherungsumfang ergibt, die ansonsten übliche Gesundheitsprüfung jedoch entfällt. Das bedeutet, dass keine Risikozuschläge erhoben werden dürfen, weil der Versicherungsnehmer Vorerkrankungen oder ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aufweist, Ablehnungen und Leistungsausschlüsse aus diesen Gründen sind ebenfalls nicht zulässig. Allerdings ist es so, dass Kürzungen und Streichungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen auch auf den Basistarif übertragen werden, da dieser ja am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen angelehnt ist. Bei einem Wechsel des Versicherers können die Altersrückstellungen bis zur Höhe des Basistarifs mitgenommen werden, allerdings ist ein Wechsel in den Basistarif an einige Voraussetzungen geknüpft. So können sich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Ende ihrer Versicherungspflicht für den Basistarif entscheiden, ansonsten ist ein Tarifwechsel nur dann möglich, wenn dies die finanzielle Situation erfordert.
Das bedeutet, der Versicherte muss belegen, dass er seine private Krankenversicherung ohne den Wechsel in den Basistarif nicht aufrecht erhalten könnte, wobei damit der Idee, die private Krankenversicherung als Standardtarif für PKV-Rentner anzubieten und die PKV für viele Versicherte bezahlbar zu machen, Rechnung getragen wird. Allerdings ist der Basistarif nicht für alle Versicherungsnehmer wirklich die beste Lösung. Sinnvoller kann es beispielsweise sein, die bisherige Beitragshöhe durch Reduzierungen des Versicherungsumfangs oder Erhöhungen der Selbstbeteiligungen zu senken.
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