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Privathaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den am meisten verbreiteten Versicherungen in Deutschland. Der Grund hierfür ist, dass die Haftpflichtversicherung zur Grundausstattung eines jeden Bundesbürgers gehört, der volljährig geworden ist. Dabei übernimmt die Versicherung den Schaden, der durch das Verschulden des Versicherungsnehmers zustande gekommen ist. Es sind oft Alltagsfälle, die jedem bekannt sind. Man setzt sich zufällig auf eine Brille oder wirft versehentlich einen Gegenstand um, der dann zu Bruch geht. Unerwünschte Situationen im Alltag, die aber recht teuer werden können.

Besonders schlimm sind die Schäden, die in Millionenhöhe gehen. Dann ist die eigene finanzielle Existenz akut bedroht. In solchen Fällen kann der Schaden nicht aus dem laufenden Einkommen getragen werden. Hier lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung wirklich. Sie übernimmt nämlich alle Schäden, die im Privatbereich des Versicherers entstanden sind, sofern der Schaden zivilrechtlicher Natur ist.

Schadensersatzansprüche aus dem Strafrecht werden durch die private Haftpflichtversicherung nicht reguliert.Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte auf eine ausreichende Deckungssumme geachtet werden. Dabei werden Sach- und Personenschäden unterschieden. Bei den Sachschäden handelt es sich oft um Reparatur –oder Wiederbeschaffungskosten sowie bei Personenschäden um Heil- bzw. Versorgungskosten.

In Familien sind die Kinder meistens mitversichert. Da bei einem Schaden durch Kinder die Haftung auf die Eltern übertragen wird, haften diese für das Verschulden des Kindes. Allerdings greift die Leistungspflicht der Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Man sollte daher nicht meinen, dass alle Schäden, die durch Kinder verursacht werden, automatisch durch die Versicherung abgedeckt werden.

Dies gilt auch bei Gefälligkeiten bzw. Nachbarschaftshilfe. Hilft man bei seinen Bekannten freiwillig und ohne Bezahlung aus und macht etwas kaputt, so zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Auf jeden Fall wird die Versicherungsgesellschaft prüfen, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist. Kommt sie zur positiven Entscheidung, leistet sie meistens innerhalb von zwei Wochen Kostenerstattung. Die Privathaftpflichtversicherung wird häufig auch missbräuchlich ausgenutzt. Deswegen lassen viele Gesellschaften den entstandenen Schaden durch einen Gutachter prüfen.

 


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