Die Private Krankenversicherung und deren Vorteile
Die private Krankenversicherung als Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen. Dadurch, dass es sich bei einer privaten Krankenkasse um ein privatwirtschaftlich organisiertes Versicherungsunternehmen handelt, kann das Leistungsangebot über weite Strecken frei gestaltet werden, was für den Versicherungsnehmer bedeutet, dass er nicht nur aus einer Vielzahl verschiedener Angebote wählen, sondern den Versicherungsschutz auch nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenstellen kann. Hinzu kommt, dass die vereinbarten Versicherungsleistungen für die gesamte Vertragslaufzeit vertraglich garantiert sind. Damit ist es ausgeschlossen, dass die private Krankenversicherungen bestimmte Leistungen kürzt oder streicht und den Beitrag dabei in gleicher Höhe belässt.
Ein weiterer Vorteil kann sich dadurch ergeben, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung entsprechend des persönlichen Risikopotenzials berechnet werden. Die private Krankenversicherung bewertet dazu Faktoren wie beispielsweise Alter, Geschlecht, gewünschter Leistungsumfang oder Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und stellt diesen Faktoren das Kostenrisiko gegenüber. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass der Beitrag umso höher ist, je höher die erwarteten Kosten durch den Versicherungsnehmer sind, wobei sein Einkommen keine Rolle im Hinblick auf die Beitragshöhe spielt. Zeitgleich führt diese Art der Beitragskalkulation dazu, dass beispielsweise ein junger, gesunder Versicherungsnehmer mit hohem Einkommen von deutlichen finanziellen Vorteilen gegenüber einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse profitieren kann.
Ein weiterer Pluspunkt der privaten Krankenversicherung ergibt sich durch die freie Arztwahl. Diese wird dadurch möglich, dass die Abrechnung der erbrachten Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt. Begibt sich der Versicherungsnehmer in ärztliche Behandlung, erhält er von dem Arzt eine Rechnung auf seinen Namen, wobei der Arzt höhere Sätze abrechnen kann als bei gesetzlich Krankenversicherten. Diese Rechnung reicht der Versicherungsnehmer bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die die Rechnungssumme dann je nach Versicherungstarif vollständig oder anteilig erstattet. Es ist also nicht notwendig, dass eine Vertragsbeziehung zwischen Krankenkasse und Arzt besteht. Allerdings ist eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse an einige Voraussetzungen geknüpft. So kann ein Wechsel nur dann erfolgen, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht besteht. Dennoch können auch Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen. Möglich wird dies durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Diese ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung nicht, sondern schließt deren Lücken.
Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann beispielsweise eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen, die sich auf zahnmedizinische Behandlungen, Zahnersatz oder Naturheilkundeverfahren bezieht und seinen gesetzlichen Versicherungsschutz auf diese Weise entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse aufstocken.
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