Private Haftpflicht wird durch eine Versicherung gedeckt
Der Begriff Haftpflicht besagt zunächst nichts anderes, als dass eine Person dazu verpflichtet ist, für einen Schaden, den sie verursacht hat, zu haften. Dabei macht der Gesetzgeber im Hinblick auf die Haftpflicht grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Privatpersonen oder Unternehmen und auch nicht zwischen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das bedeutet also, es ist unerheblich, ob eine Person eine andere Person bei einem Unfall verletzt oder ihr einen materiellen Schaden zufügt, und es sei es auch nur in Form des berühmten Glases Rotwein auf dem weißen Teppich oder des Balls, der die Fensterscheibe zerspringen lässt. Derjenige, der den Schaden zu verantworten hat, auch wenn er diesen sicherlich nicht verursachen wollte, muss den Schaden regulieren und haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. Dabei umfasst der Begriff Vermögen nicht nur das aktuell vorhandene Guthaben, sondern auch das Einkommen, dass der Verursacher des Schadens in den folgenden Jahren erzielen wird. An dieser Stelle kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen, die genau diesen Fall absichert, wobei die Haftpflichtversicherung Leistungen in zweierlei Hinsicht vorsieht.
Wenn sie sich sicher fühlen möchten dass sie die richtige Versicherung ausgewählt haben, sollten sie einen fragebogen ausfüllen, der ihnen Antwort gibt mit aller ihre Fragen im zusammenhang mit Vergleich zur Versicherungen. Auf der einen Seite reguliert sie die Ansprüche auf Schadensersatz, die ein Dritter an den Versicherungsnehmer stellt. Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz dabei über Personenschäden sowie über Vermögens- und Sachschäden und gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch seinen Partner und die Kinder, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Auf der anderen Seite beinhaltet die Haftpflichtversicherung in gewissem Umfang auch eine Rechtschutzversicherung, denn sie schützt auch vor solchen Ansprüchen, die nicht oder in der vorliegenden Form nicht berechtigt sind. Insgesamt gliedert sich die Haftpflichtversicherung allerdings in unterschiedliche Varianten. Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es beispielsweise auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, die allerdings zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen gehört, sowie spezielle Haftpflichtversicherungen, etwa für Hundehalter, Pferdebesitzer oder im Hinblick auf Gebäude. Daneben gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung, die sich an Gewerbetreibende und Unternehmen richtet und sie vor Schadensansprüchen schützt, die Dritten beispielsweise durch die Nutzung hergestellter Produkte, durch entwichene Dämpfe oder durch Transportfahrzeuge bei Lieferungen oder Abholungen entstanden sind.
Voraussetzung für eine Angebot der Haftpflichtversicherung ist allerdings immer, dass der Schaden nicht wissentlich oder nicht willentlich verursacht wurde, auch wenn er hätte vermieden werden können. Im Vergleich zu den Kosten, die infolge eines Schadens und insbesondere eines Personenschadens entstehen können, sind die Versicherungsprämien für die Haftpflichtversicherung verschwindend gering. Dennoch ist auch hier ein Versicherungsvergleich sehr empfehlenswert, da sich teilweise deutliche Unterschiede hinsichtlich der Versicherungsbedingungen und der Prämienhöhen bei vergleichbaren Leistungen zeigen können.
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