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Private Krankenversicherung für jedermann

Im Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung eine Reihe von Vorteilen, wobei hierzu in erster Linie das meist deutlich umfangreiche Leistungsangebot gehört. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann aus einem breiten Leistungsspektrum die Versicherungsleistungen wählen, die er für notwendig hält und diese in den Versicherungsschutz integrierten Leistungen sind über die gesamte Vertragsdauer hinweg per Vertrag garantiert. Ein weiterer Vorteil ergibt sich insbesondere für Versicherungsnehmer mit höherem Einkommen, denn die PKV erhebt keine pauschalen Beiträge anhand des Einkommens, sondern ermittelt die Prämienhöhe für jeden Versicherungsnehmer individuell anhand seines Risikopotenzials.

Dazu werden Faktoren wie Alter und Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und gewünschtes Leistungspaket den Kosten gegenübergestellt, die der Versicherungsnehmer aller Voraussicht nach verursachen wird. Je höher die erwarteten Kosten sind, also je höher das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers ist, desto höher ist seine Prämie. Ebenfalls zu den Vorteilen der privaten Krankenversicherung gehört, dass die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt, die Kosten für ärztliche Behandlungen also rückwirkend an den Versicherten erstattet werden.

Der Versicherungsnehmer kann mit seinem behandelnden Arzt die Maßnahmen abstimmen, die notwendig oder gewünscht sind, und der Arzt erstellt darauf basierend eine Rechnung auf den Namen des Versicherungsnehmers, da dieser sein Vertragspartner ist. Da der Leistungsumfang nicht an vorgeschriebene Regelleistungen gebunden ist und der Arzt höhere Gebührensätze für Leistungen abrechnen kann, als er für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten erhält, werden privat versicherte Patienten bevorzugt behandelt.

Da der Versicherungsnehmer der Vertragspartner des Arztes ist, ist es zudem nicht notwendig, dass eine Vertragsbeziehung zwischen der privaten Krankenversicherung und dem behandelnden Arzt besteht, was wiederum dazu führt, dass grundsätzlich freie Wahl hinsichtlich Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern und Kliniken besteht. Diese Vorteile werden dadurch möglich, dass es sich bei der privaten Krankenversicherung um ein Versicherungsprodukt handelt, das von privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Insofern nimmt der Gesetzgeber nur begrenzt Einfluss auf den Leistungsumfang und bedingt durch die Wettbewerbssituation am Versicherungsmarkt kann der Versicherungsnehmer aus einer vielfältigen Angebotspalette wählen. Allerdings erklärt sich hiermit auch, weshalb die private Krankenversicherung nur freiwillige Mitglieder kennt und eine Krankenvollversicherung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.

So können nur diejenigen in eine private Krankenversicherung wechseln, die die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig ersetzt, die auch in der GKV freiwillig versichert sind oder wären. Hierzu gehören in erster Linie Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte und andere Beihilfeberechtigte, für angestellte Arbeitsnehmer ist eine private Krankenvollversicherung möglich, wenn ihr Jahreseinkommen in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, wie die private Krankenversicherung für jedermann möglich wird, nämlich im Rahmen einer private Krankenzusatzversicherung.

Die Gestaltung des Vertrages und der Versicherungsbedingungen erfolgt nach einem ähnlichen Prinzip wie bei der Krankenvollversicherung, was bedeutet, dass die Beiträge anhand des individuellen Risikopotenzials ermittelt und der Leistungsumfang selbst zusammengestellt werden kann.

Allerdings ersetzt die private Zusatzkrankenversicherung die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, sondern wertet sie um solche Leistungen auf, die die GKV nicht vorsieht oder nur in begrenztem Umfang bezuschusst. Insofern gehören zu den am häufigsten abgeschlossenen privaten Zusatzversicherungen Tarife, die sich beispielsweise auf zahnmedizinische Behandlungen und Zahnersatz, die Zuzahlungsbefreiung bei Sehhilfen, Medikamenten oder anderen Hilfsmitteln oder auch Behandlungen beim Heilpraktiker und mit alternativen Heilmethoden beziehen. 

 


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