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Grundlegendes zur privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten absichert, die im Zusammenhang mit Erkrankungen sowie der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes entstehen können und die dabei zeitgleich eine gleichwertige Alternative zu der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Allerdings bestehen einige wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsarten, die sich in erster Linie dadurch ergeben, dass es sich bei einer privaten Krankenkasse um ein privatwirtschaftliches Versicherungsunternehmen handelt.

Das bedeutet für den Versicherungsnehmer einerseits, dass er aus einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote und Tarife der in Konkurrenz zueinander stehenden Anbieter wählen kann, andererseits jedoch auch, dass die Krankenversicherung bei einer privaten Krankenkasse an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, deswegen sollte man auf jeden Fall einen Versicheungsvergleich anforden. So ist eine Vollversicherung in der privaten Krankenkasse beispielsweise nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer in der GKV nicht versicherungspflichtig ist, was anders ausgedrückt bedeutet, dass er freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre.

Da der Gesetzgeber nur in begrenztem Umfang Einfluss auf die angebotenen Leistungen von privaten Krankenkasse nimmt, bieten diese in aller Regel ein weitaus größeres Leistungsspektrum an als gesetzliche Krankenkassen. Hinzu kommt, dass die Versicherung auf einem Vertrag zwischen der privaten Krankenkasse und dem Versicherungsnehmer basiert, was wiederum zur Folge hat, dass die versicherten Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert und somit bei gleichbleibenden Beiträgen weder reduziert noch gestrichen werden können.

Ebenfalls von Vorteil für den Versicherungsnehmer kann sein, dass die private Krankenversicherung ihre Beiträge nicht pauschal anhand des Einkommens, sondern risikogerecht kalkuliert. Mit Risiko sind in diesem Zusammenhang die Kosten gemeint, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich durch die Inanspruchnahme von Leistungen verursachen wird. Für die Bewertung des Risikopotentials eines Versicherungsnehmers werden Faktoren wie der gewünschte Versicherungsumfang, das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn sowie weitere persönliche Faktoren zugrunde gelegt.

Liegt ein erhöhtes Risikopotential vor, hat die private Krankenkasse die Möglichkeit, dieses erhöhte Risiko durch Risikozuschläge auszugleichen, zudem besteht grundsätzlich auch die Option, einzelne Leistungen auszuklammern oder einen Antrag vollständig abzulehnen, wenn ein zu hohes Risikopotenzial besteht. Die Beiträge für die private Krankenversicherung beinhalten jedoch nicht nur den Risikoanteil, der für die Finanzierung der aktuell verursachten Kosten verwendet wird, sondern auch einen Sparanteil, der zur Bildung der sogenannten Altersrückstellungen dient. Hierbei handelt es sich um ein Guthaben, das nach versicherungsmathematischen Grundlagen für jeweils eine Risikogruppe gebildet wird.

Grundlage hierfür ist die Annahme, dass das Risiko zu erkranken mit zunehmendem Alter steigt und dadurch im Alter höhere Kosten entstehen. Reichen die Beiträge nicht aus, um diese höheren Kosten im Alter zu decken, wird die Differenz zwischen Beitrag und tatsächlichen Kosten durch Entnahmen aus den Altersrückstellungen ausgeglichen und auf diese Weise verhindert, dass Beitragserhöhungen notwendig werden.
Ein weiterer Punkt, der die private Krankenversicherung auszeichnet, ist der, dass die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt. Nimmt ein Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch, wird er zum Vertragspartner des behandelnden Arztes und erhält von diesem eine Rechnung auf seinen Namen.

Diese Rechnung reicht der Versicherte bei seiner PKV ein, die ihrerseits den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages auf das Konto des Versicherten überweist. Dieses Verfahren hat für den Versicherungsnehmer einige Vorteile. Neben der vollständigen Kostenkontrolle ergibt sich die Möglichkeit, Behandlungsmaßnahmen individuell mit dem Arzt abzusprechen , da die PKV die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet und nicht nur die Kosten von vorgegebenen Regelleistungen übernimmt. Zudem hat der Versicherte freie Arztwahl, weil er der Vertragspartner des Arztes ist, also keine Vertragsbeziehung zwischen Krankenkasse und Arzt bestehen muss


 


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