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Gesundheitsreform 2009

Die Gesundheitsreform, die seit Beginn 2009 in Kraft getreten ist, brachte für gesetzlich Versicherte viele Änderungen mit sich –die wenigsten jedoch zu Gunsten der Versicherten.

Seit 1. Januar 2009 zahlen alle Versicherten, ganz gleich welcher gesetzlichen Krankenkasse sie angehören, einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Darin enthalten ist auch weiterhin der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der von den Versicherten alleine zu tragen ist und nicht zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt wird. Alle Krankenkassen werden aus einem Gesundheitsfonds bedient, in den die Beiträge der Versicherten fließen und welcher vom Bundesversicherungsamt verwaltet wird. Mit Steuermitteln bezuschusst, erhält jede Kasse aus dem Fonds eine pauschale Zuwendung für jeden Versicherten. Dies soll alle Krankenkassen untereinander gleich stellen und nennt sich morbiditätsbedingter Risikostrukturausgleich.

Besonders diejenigen, die sich zuvor eine günstige Krankenversicherung ausgesucht hatten, ärgern sich nun über den Einheitsbeitragssatz und die im Zuge der Gesundheitsreform aus dem Leistungskatalog gestrichenen Leistungen. Seit Jahren sind die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, rückläufig. Immer mehr medizinische Behandlungen und Therapien sowie zahnärztliche Maßnahmen müssen von den Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden und werden nur geringfügig von den Krankenkassen bezuschusst – wenn überhaupt. Auch Ärzte stehen der neuen Gesundheitsreform zumeist negativ gegenüber – können doch auch sie pro Patient weniger abrechnen und nur noch in geringerem Umfang Rezepte für Medikamente und Behandlungen ausstellen.

Für diejenigen Versicherten, die die Möglichkeit haben sich alternativ privat zu versichern, kann sich ein Kostenvergleich für die private Krankenversicherung durchaus lohnen. Die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung ist für Besserverdiener, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und sich privat versichern dürfen, meist deutlich geringer als in der gesetzlichen Versicherung. Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind jedoch umfangreicher, sodass weniger Geld für selbst zu zahlende Behandlungen aufgebracht werden muss. Auch für Selbständige, die bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, lohnt sich unter Umständen ein Wechsel in die private Krankenversicherung – das Krankengeld wurde in der gesetzlichen Versicherung im Zuge der Gesundheitsreform gestrichen, so dass ohnehin eine private Zusatzversicherung hierfür abgeschlossen werden muss.

Ein Versicherungsvergleich bringt Aufschluss über die Vorteile einer privaten Krankenversicherung sowie die monatliche Beitragshöhe.

 


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