Aktuelles zur Krankenversicherung in Deutschland
Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei gleichwertige Varianten der Krankenversicherung, nämlich zum einen die gesetzliche und zum anderen die Private Krankenversicherung . Seit Beginn 2009 besteht erstmalig Versicherungspflicht für jeden, was bedeutet, dass diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt nicht krankenversichert waren, Mitglied entweder einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung werden mussten. Ausschlaggebend war in diesem Zusammenhang ihre letzte Berufstätigkeit. Außerdem gab es Änderungen bei der Krankenversicherung in Deutschland, die auf die Gesundheitsreform zurückgehen.
So wurde der sogenannte Gesundheitsfonds für die gesetzlichen Krankenkassen ins Leben gerufen. Die Beiträge, die die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung leisten, fließen nun nicht mehr direkt zu den jeweiligen Krankenkassen, sondern werden zunächst in einem großen, gemeinsamen Topf gesammelt. Von dort aus werden sie dann an die Krankenkassen verteilt, wobei die Höhe der Zuteilung von unterschiedlichen Faktoren abhängt, beispielsweise wie viele Mitglieder die Krankenkasse insgesamt hat, wie hoch das Durchschnittsalter der Versicherten ist oder wie viele Mitglieder es mit bestimmten Krankheitsbildern gibt.
Außerdem können nun auch die gesetzlichen Krankenkassen diverse Wahltarife anbieten und diese Wahltarife durch Prämien oder Beitragsrückerstattungen für die Versicherten interessant machen.
Die größte Veränderung für die privaten Krankenkassen ergab sich durch die Verpflichtung, den Basistarif anzubieten. Der Basistarif, der den Standardtarif ablöste, soll eine kostengünstige Versicherungsmöglichkeit in der privaten Krankenversicherung ermöglichen, die mindestens dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Im Unterschied zu dem sonst üblichen Verfahren bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung findet der Gesundheitszustand beim Basistarif allerdings keine Berücksichtigung und Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhtem Risikopotenzial sind im Zusammenhang mit dem Basistarif ausgeschlossen.
Unverändert geblieben ist allerdings die Tatsache, dass eine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung voraussetzt, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Das bedeutet, eine Krankenversicherung in einer privaten Krankenkasse, die die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig ersetzt, ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, als beispielsweise Beamter Anspruch auf Beihilfe durch seinen Dienstherren hat oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, das mehr als drei Jahre hintereinander oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag. Da die private Krankenversicherung jedoch vor allem im Hinblick auf das Leistungsangebot deutliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet, entscheiden sich viele Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für eine private Krankenzusatzversicherung. Diese kann prinzipiell von jedem abgeschlossen werden und sich dabei auf Einzelleistungen oder auf umfangreichere Leistungspakete beziehen.
Interessant ist eine private Zusatzkrankenversicherung allerdings auch für diejenigen, die zwar die Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung erfüllen, jedoch aus finanziellen Gründen der gesetzlichen Krankenversicherung den Vorzug vor dem Basistarif geben.
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