Versicherungsvergleich der PKV
Die Grundlage für die private Krankenversicherung bildet ein Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der PKV. Innerhalb dieses Vertrages sind die Rechte und Pflichten sowie die Versicherungsbedingungen für beide Seiten geregelt. Auch für den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages gilt es, einige Punkte zu beachten. Wichtig sind zunächst die vereinbarten Leistungen sowie die Beitragshöhe. Die Leistungen, die Versicherungsnehmer und Versicherer vertraglich fixieren, sind garantiert, was bedeutet, dass der Versicherer die Möglichkeit der Inanspruchnahme für die gesamte Versicherungsdauer sicherstellt und der Versicherungsnehmer keine Kürzungen oder Streichungen befürchten muss. Allerdings gilt es darauf zu achten, ob für bestimmte Leistungen Wartezeiten oder Staffelungen bestehen, da dies darüber entscheidet, ob auch schon zu Versicherungsbeginn der gesamte Leistungsumfang zur Verfügung steht. Der Beitrag für die PKV richtet sich nach dem Kostenrisiko, das die Versicherung durch den Vertragsabschluss erwartet, wozu Faktoren wie gewünschter Leistungsumfang, Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss für die Risikobeurteilung herangezogen werden. Befürchtet die PKV ein erhöhtes Risiko kann sie einen Risikozuschlag erheben, bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen oder den Antrag vollständig ablehnen. Allerdings beurteilen nicht alle Versicherer ein mögliches Risiko, beispielsweise durch Vorerkrankungen, gleichermaßen, so dass sich ein Versicherungsvergleich durchaus lohnen kann.
Neben dem Versicherungsvertrag und insbesondere dem sogenannten Kleingedruckten sollte sich der Versicherungsnehmer einen Überblick darüber verschaffen, wie sich die private Krankenkasse im Hinblick auf die Mitgliederzahlen entwickelt hat und wie stabil die Beiträge für die jeweiligen Tarife sind. Ein Versicherungsvergleich gibt Klarheit im Bezug auf eventuele Möglichkeiten zum sparen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein gewisses Maß an Flexibilität, das der Versicherungsvertrag zulässt. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer sollte auch während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit haben, in einen anderen Tarif zu wechseln oder seinen Versicherungsschutz, je nach persönlichen Bedarf und je nach Situation, erweitern oder reduzieren können. Dabei gilt darauf zu achten, ob ein Wechsel oder Änderungen eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich machen.
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