Kranken-Versicherungen - Nachrichten und
Neuigkeiten
Nach
der Zustimmung im Bundesrat kann das "Gesetz zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung" am 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Durch die Reform soll der durchschnittliche Beitragssatz von heute 14,3
Prozent auf 13,6 Prozent sinken. Er soll bis 2006 auf unter 13 Prozent
weiter verringert werden
Eckpunkte
der Gesundheitsreform bezügl. Kranken-Versicherungen :
Zahnersatz
: wird aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- versicherungen
gestrichen. Eine Zusatzpolice zur Absicherung ist verpflichtend.
Krankengeld
: müssen Versicherte ab 2006 selber finanzieren.
Sachleistungen
: 10 Prozent Zuzahlung, maximal 10 Euro
Praxisgebühr
: 10 Prozent ja Arztbesuch, maximal 10 Euro pro Quartal
Krankenhaus
: 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage
Medikamente
: 10 Prozent je Medikament, maximal 10 Euro, nicht
verschreibungspflichtige Medikamente müssen selbst bezahlt werden
(Ausnahmen für Kinder und Jugendliche)
Obergrenze
für alle Zuzahlungen : 2 Prozent des Bruttoeinkommens (Chronisch
Kranke: 1 Prozent), Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind
generell von Zuzahlungen befreit.
Quelle
: dpa
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